Übernachtung

Regeln/Hausordnung für die Übernachtung

Die Übernachtung auf dem Gelände ist nur mit einem Conticket erlaubt.

AUSWEISPFLICHT
Amtliche Lichtbildausweise:

  • Reisepass
  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Amtlicher Dienstausweis
  • Identitätsausweis

oder:

  • Schülerausweis nur in Kombination mit der e-Card

Jeder der sich nicht Ausweisen kann, wird Automatisch als unter 16 gewertet und darf nicht auf dem Gelände übernachten.

Auf dem Gelände übernachten ist erlaubt:

  • ab 16. Jahren.
  • unter 16. Jahren, nur mit Aufsichtsperson* oder in Anwesenheit eines Elternteils/Erziehungsberechtigten.

 

*Zum  Übernachten brauchen alle unter 16, deren Eltern/Erziehungsberechtigte nicht anwesend sind, eine volljährige Aufsichtsperson.

Diese Aufsichtsperson hat das Formular immer bei sich zu tragen und beide müssen sich zu jeder Zeit Ausweisen können.

Sind die Eltern/Erziehungsberechtigten anwesend, wird das Formular nicht benötigt.

Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.

Kontrollen:
Ab 20 Uhr werden von uns Kontrollen durchgeführt!

Unter 14. Jährige die keine Aufsichtsperson nachweisen können, müssen das Gelände verlassen und können die Veranstaltung am Sonntag wieder besuchen.

Ab 22 Uhr werden auch die unter 16. Jährigen ohne Aufsichtsperson vom Gelände verwiesen.

Es wird sowohl beim Eingang, wie auch Stichprobenartig am ganzen Gelände kontrolliert.

Wir  sind dazu verpflichtet die Erziehungsberechtigten oder die Polizei einzuschalten,

  • wenn ihr unter 14. und nach 23:00 Uhr noch am Gelände seid.
  • wenn ihr unter 16. und nach 01:00 Uhr noch am Gelände seid.

Aufgrund der Vorfälle in den letzten Jahren, sind wir dazu verpflichtet die Regeln und Kontrollen zu verschärfen. Wir hoffen auf euer Verständnis.