Hausordnung

Fuyu Convention Hausordnung

1)    Alkohol

  1. Am Con-Gelände ist der Konsum von Alkohol strengstens VERBOTEN!
  2. Jegliche Art von mitgebrachtem Alkohol wird konfisziert, numeriert und beim Verlassen des Geländes zurückgegeben.
  3. Abholung ohne ausgegebene Nummer ist NICHT möglich.
  4. Augenscheinlich stark alkoholisierte oder anderweitig durch den Konsum von gewissen Substanzen in ihrer Wahrnehmung eingeschränkte Personen werden über Nacht in einen gesonderten Bereich unter Beobachtung unseres Sanitätsdienstes verlegt.
  5. Es obliegt dem Sanitätsdienst nach Augenschein betroffener Personen einen Weitertransport durch eine Rettungsorganisation auf Kosten der Person zu organisieren. (Nähere Erläuterung: Erkrankungen und Verletzungen)
  6. Sämtlicher Konsum jeglicher gesetzlich geregelter Substanzen unterliegt mit Ausnahme von Alkohol den Bestimmungen der österreichischen Gesetzgebung.

2)    Übernachtung und Aufenthalt

  1. Sämtliche Ein- und Ausgänge, sowie Fluchttüren sind ausnahmslos von sämtlichen Objekten freizuhalten um den uneingeschränkten Durchgang und die Flucht im Brandfall zu gewährleisten.
  2. Punkt a) gilt auch für sämtliche Gänge im Keller.
  3. Jugendliche, unter 16 Jahren haben ab 23:00  und Jugendliche unter 14 Jahren ab 21:00, keinen Zutritt und müssen gegebenenfalls das Convention-Gelände verlassen sofern sie nicht in Begleitung einer gesetzlichen Aufsichtsperson sind, deren Absichten mit dem Jugendschutz vereinbar und das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
  4. Eintritt und Aufenthalt sind nur mit einem gültigen Ticket möglich.
  5. Sowohl beim Eintritt, wie auch ab 21:00 herrscht Ausweispflicht.

Zu Punkt 2)c) hier ein Auszug aus dem steirischen Jugendschutzgesetz: 

§ 15 Ausgehzeiten von Kindern und Jugendlichen

(1) Für den Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten (z.B. Plätzen, Straßen, Parks, Freiland, Verkehrsmittel usw.), in Betrieben (insbesondere Handelsbetrieben, Gastbetrieben, Buschenschenken) und Vereinslokalen sowie für den Besuch von öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen gilt Abs. 2 als maximaler Zeitrahmen. Wie weit dieser Zeitrahmen ausgeschöpft werden darf, bestimmen ausschließlich die Erziehungsberechtigten.

(2) Der Aufenthalt ist erlaubt

  1. ohne Begleitung einer Aufsichtsperson
  2. a) bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in der Zeit von 5 bis 21 Uhr
  3. b) vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in der Zeit von 5 bis 23 Uhr
  4. c) ab dem vollendeten 16. Lebensjahr unbegrenzt.

Diese Zeiten gelten nicht für jenen Bereich, der von der Wohnung der Erziehungsberechtigten aus beaufsichtigung ist und auch tatsächlich beaufsichtigt wird.

  1. in Begleitung einer Aufsichtsperson ohne zeitliche Begrenzung, sofern dies mit den Zielen des Jugendschutzes vereinbar und das Kindeswohl nicht gefährdet ist.

3)    Besitz, Interieur, Räumlichkeiten, Umgebung

  1. Für Besitztümer aus der offenen Garderobe oder den innerhalb der Location gewählten Schlaf- und Lagerstellen wird im Falle von Diebstahl oder Beschädigung keine Haftung seitens der Veranstalter übernommen.
  2. Mutwillige Beschädigungen oder Beschmutzungen der Einrichtung oder des Gebäudes werden ausnahmslos ausgeforscht und nach Identitätsfeststellung in Rechnung gestellt und angezeigt.
  3. Diebstähle jeder Art werden ausnahmslos angezeigt und rechtlich verfolgt.
  4. Innerhalb und außerhalb der Location ist das Entsorgen des Mülls in dafür vorgesehene Behältnisse verpflichtend.
  5. Das Rauchen ist nur in dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt und innerhalb des Gebäudes allgemein verboten. Dazu zählen auch Vaper, e-Shisha, etc.

4)    Waffen Regelungen

Auszug aus dem österreichischen Waffengesetz:

Waffen

  • 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
  1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
  2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.

Schusswaffen

  • 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen
  1. der Kategorie A (§§ 17 und 18);
  2. der Kategorie B (§§ 19 bis 23);
  3. der Kategorien C und D (§§ 30 bis 35).

(2) Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.

(3) Schusswaffen, einschließlich der als Kriegsmaterial gemäß § 1 Art. I Z 1 lit. a und b der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, anzusehenden Schusswaffen, die jeweils gemäß § 42b deaktiviert worden sind, sind keine Waffen im Sinne dieses Bundesgesetzes.

Convention spezifische Regelungen:

  1. Beim Eingang werden stichprobenartige Taschenkontrollen durchgeführt, dies dient der Kontrolle des Alkoholkonsums und Waffenbesitzes am Veranstaltungsgelände. Leider sind wir gezwungen diese Maßnahme einzuführen aufgrund der vorkommnisse der letzten Jahre.
  2. Waffen sind in erster Linie durch das österreichische Waffengesetz geregelt. Zusatzregelung auf der Convention: Rettungsmesser dürfen nur die von uns beauftragten Sanitäter und Securitys bei sich tragen.
  3. Es ist verboten mit vom Gesetz freigegebenen Selbstverteidigungsmitteln offen zu hantieren, Personen zu bedrohen oder gar anzugreifen. (Darunter fallen u.a. Abwehrsprays, Teleskopschlagstöcke, etc.)
  4. Es ist auch für gesetzlich befugte Personen mit Ausnahme von Exekutivbeamten verboten mit gesetzlich geregelten Waffen das Veranstaltungsgelände zu betreten.
  5. Airsoft Markierer sind nach einer Kontrolle ohne Munition, Gas und Akku innerhalb des Veranstaltungs Gebäudes erlaubt.
  6. Für Cosplay Waffen gilt das Urteil der Crew. Sollte das Objekt eine Gefahr für andere Besucher darstellen wird gebeten es zu entfernen oder von uns aufbewahrt.
  7. Sämtliche Verstöße gegen unsere Regelungen führen zu einem permanenten, nicht rückerstattbaren Verlust der Aufenthaltsberechtigung am Veranstaltungsgelände.
  8. Verstöße gegen das österreichische Waffenrecht werden ausnahmslos angezeigt und sofort an die zuständige Behörde weitergeleitet.

Erkrankungen und Verletzungen

  1. Auf dem Veranstaltungsgelände befinden sich staatlich anerkannte Ersthelfer mit entsprechend erkennbarem Outfit.
  2. Im Fall einer Erkrankung oder Verletzung ist der erste Weg zu unseren Ersthelfern sofern besagte Erkrankung oder Verletzung im Verlauf der Veranstaltung eintritt.
  3. Nach dem Augenschein und der Untersuchung obliegt es dem Ersthelfer einen qualifizierten Abtransport zu bestellen oder den Patienten zu entlassen.
  4. Ein Arztbesuch ist dennoch IMMER angeraten.
  5. Im Fall eines Notfalls wird sich der Ersthelfer nachdem er alarmiert wurde zum Ort des Geschehens begeben und nach seinem Ermessen handeln.
  6. Es obliegt dem Ersthelfer eine in ihrer Wahrnehmung durch Substanzen eingeschränkte Person dem dafür eingerichteten Sonderbereich zuzuweisen und diese wieder zu entlassen oder an einen qualifizierten Rettungsdienst auf Kosten der Person zu übergeben.
  7. Widersetzt sich besagte Person oder wird handgreiflich wird die Exekutive hinzu beordert, wobei die Person anfallende Kosten zu tragen hat.
  8. Das Einzugsgebiet unserer Ersthelfer umfasst nur das dedizierte Veranstaltungsgelände. In jedem anderen Fall wird gebeten die 144 anzurufen.

Was tut ein vorbildlicher Convention Besucher?

  • Den Schlafplatz der Umgebung entsprechend aufbauen und somit den Durchgang für alle Personen möglich machen.
  • Keinen Alkohol innerhalb der Location konsumieren.
  • Sich außerhalb der Convention nicht übertrieben betrinken.
  • Nur Zigaretten rauchen und das in den dafür vorgesehenen Bereichen.
  • Nicht das Eigentum anderer oder der Location beschädigen oder stehlen.
  • Einrichtungsgegenstände nicht unsachgemäß zweckentfremden.
  • Verstöße gegen die Hausordnung melden.
  • Verletzungen oder Erkrankungen (Notfälle) dem Sanitätsteam melden.
  • Bei eigenen Verletzungen oder Erkrankungen zum Sanitätsteam gehen oder jemanden hinschicken.
  • Keine waffenfähigen Objekte oder Waffen mit sich führen.
  • Keine Gewalt in jeglicher Form anwenden.
  • Ausgrenzungen und Mobbing jeglicher Art dem Veranstalter melden.
  • Sich bei Fragen oder Unklarheiten bei der Crew melden.
  • Spaß haben und die Convention friedlich und freundschaftlich genießen.